Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BALLFREUNDE GmbH, 

nachfolgend BALLFREUNDE genannt.

  1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie BALLFREUNDE den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung der Veranstaltung schriftlich bestätigen. Eine Bestätigung per E-Mail ist hierbei ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung/Listen mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht. 

1.3 Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die BALLFREUNDE-Turnierregeln.

  1. Bezahlung 

2.1 Mit der Anmeldung wird die Anmeldegebühr fällig, welche nach Rechnungsstellung innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu zahlen ist. Diese ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldegebühr auch im Falle einer Absage der Veranstaltung durch eine Behörde oder einen anderen Dritten auf Grund einer von BALLFREUNDE nicht zu verantwortenden Gefährdung nicht erstattet wird. Ebenso, wenn die von BALLFREUNDE gemietete Sportanlage aus Gründen, die von BALLFREUNDE nicht zu vertreten sind, nicht genutzt werden kann.

2.2 Die Teilnehmergebühr ist, wie in der per Mail zugestellten Rechnung dargestellt, spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu leisten.

Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung sowie ggf. Stornierung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Zahlungen müssen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer unter Angabe der mitgeteilten Rechnungsnummer erfolgen. 

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen (ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort der gesamte Teilnehmerpreis fällig.

2.4 Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann BALLFREUNDE nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren nach Ziffer 4.2 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. 

  1. Leistung

Die von BALLFREUNDE zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Informationen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  1. Rücktritt durch den/die Teilnehmer/innen, Stornogebühren 

4.1 Es ist möglich, jederzeit (unter Beachtung möglicher Kosten nach Ziffer 4.2) vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BALLFREUNDE. Die Veranstaltungsrücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt per Email reicht nicht aus. Tritt ein Teilnehmer/Mitreisender zurück oder wird die Reise zur Veranstaltung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht angetreten, die von BALLFREUNDE nicht zu vertreten sind, kann BALLFREUNDE angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe 4.2) ausgewiesenen Kosten.

4.2 Folgende Kosten sind zuzüglich zu der Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro pro Buchungsvorgang beim Rücktritt (auch einzelner Personen) von der Veranstaltung in der Regel zu zahlen:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine weiteren Kosten
  • vom 89. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des
    Teilnehmerpreises (pro Person)
  • vom 30. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Teilnehmerpreises (pro Person)
  • ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnehmerpreises (pro Person)
  • bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmerpreises (pro Person)

4.3 Auf Nachfrage nimmt BALLFREUNDE, soweit durchführbar, eine Änderung der Personenanzahl der Buchung um 10% (aufgerundet auf die nächste volle Personenzahl) einmalig kostenlos vor. 

Diese Regelung gilt nur bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 

Für jede weitere Änderung der Buchungsbestätigung behält sich BALLFREUNDE vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-EUR pro Vorgang zu verlangen. 

Änderungen der Personenzahl der Buchung um mehr als 10 % (aufgerundet auf die nächste volle Personenzahl) sind nur nach Zustimmung von BALLFREUNDE möglich. 

Gleiches gilt für Änderungen der Personenzahl der Buchung innerhalb des Zeitraums von acht Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn. 

4.4 Stornierungen einzelner Personen können den Verlust von Rabatten/Paketpreisen für den Verein bedeuten. 

4.5 BALLFREUNDE empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenabsicherung.

  1. Rücktritt und Kündigung durch BALLFREUNDE 

5.1 Absage des Turniers aufgrund höherer Gewalt / Covid-19

BALLFREUNDE geht davon aus, dass alle Turniere wie gewohnt stattfinden werden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht möglich ist, wird BALLFREUNDE das Turnier absagen.
Eine Absage erfolgt genau dann, wenn die zuständigen Behörden die Ausrichtung untersagen, ein Reiseverbot herrscht oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region vorliegt.
BALLFREUNDE zahlt in diesem speziellen Fall den gesamten eingezahlten Teilnehmerpreis ohne Abzüge unverzüglich zurück.

5.2 Vertragswidriges Verhalten

BALLFREUNDE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch BALLFREUNDE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BALLFREUNDE den Vertrag auf, so behält BALLFREUNDE den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben. 

  1. Reiseleitung

Die Gruppe muss von drei volljährigen Personen geleitet werden. Als Begleiter der Gruppe müssen immer mindestens drei Volljährige während der Veranstaltung anwesend sein. Der/die Reiseleiter (-in/-innen) haftet/haften für die Schäden, die durch Verschulden einer oder mehrerer Personen der Gruppe an dem Eigentum von Dritten entstehen, mit denen BALLFREUNDE in vertraglicher Beziehung steht (wie beispielsweise Hotelinhaber und Beförderungsunternehmen). 

  1. Reisedauer

Die Dauer der Reise ist in ganzen Tagen angegeben. Der Anreisetag sowie der Rückreisetag werden als ganze Tage betrachtet. 

  1. Hausregeln

In Unterbringungen, in denen es Hausregeln gibt, wie Schulen, Jugendherbergen, aber auch Hotels, müssen diese eingehalten werden. 

  1. Sportprogramm

Der Ausrichter und BALLFREUNDE behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen. BALLFREUNDE übernimmt keine Haftung für die Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programms infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von BALLFREUNDE befinden. 

  1. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen BALLFREUNDE gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt. 

10.2 BALLFREUNDE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (z.B. Ausflüge; Rundfahrten, Besuch von Parks und sonstigen Freizeiteinrichtungen). 

10.3 BALLFREUNDE haftet generell nicht bei höherer Gewalt. 

10.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet BALLFREUNDE nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. BALLFREUNDE empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung. 

10.5 Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel und Störungen sind den BALLFREUNDE-Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, BALLFREUNDE empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

10.6 BALLFREUNDE-Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche jeglicher Art sind bei dem/der jeweiligen Leitung befugten Vertreter/in von BALLFREUNDE vor Ort vorzutragen. BALLFREUNDE empfiehlt die Schriftform 

10.7 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei BALLFREUNDE geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

  1. Teilnahmeausschluss

Wenn es sich herausstellt, dass ein Teilnehmer sich auf eine derartige Weise belästigend verhält, dass dadurch das Verhältnis zwischen BALLFREUNDE und dem Leistungsträger (z.B. Beförderung, Unterbringung, Ausrichter) ernsthaft gefährdet wird, kann der diesbezügliche Teilnehmer ausgeschlossen werden. Ist der ausgeschlossene Teilnehmer minderjährig, so hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der ausgeschlossene Teilnehmer in Begleitung eines zur Aufsicht berechtigten Erwachsenen umgehend den Ort der Veranstaltung verlässt und auf seine Kosten an den Ausgangspunkt der Reise zurückgebracht wird.

BALLFREUNDE ist behilflich, Mehrkosten sind aber auf alle Fälle vom Vertragspartner zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Mannschaften und Vereine. Sollten keine drei erwachsenen Betreuer für die restliche Gruppe zur weiteren Aufsicht vorhanden sein, so muss die Gruppe insgesamt auf eigene Kosten von der Veranstaltung abreisen. 

  1. Allgemein 

Bei Anmeldung einer Fahrt wird davon ausgegangen, dass der Vorstand des teilnehmenden Vereins und der/die Reiseleiter(in) sich mit den allgemeinen Reisebedingungen einverstanden erklären und dass alle Verpflichtungen mit BALLFREUNDE von einer dazu befugten Person eingehalten werden. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Versicherungen. 

  1. Schlussbestimmung 

Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen BALLFREUNDE und dem Vertragspartner, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll. Mit Sportvereinen werden alle Gruppen gleichgestellt, die Dienste von BALLFREUNDE in Anspruch nehmen.

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